Hygienekonzept Sporthalle ab 04.12.2021
04 Dez
Hygienekonzept Sporthalle ab 04.12.2021
Es gilt grds. für alle Personen, die die Halle betreten, die 2 G-Regelung.
Ausnahmen:
• Nicht immunisierte Spieler/innen können mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, am Spiel teilnehmen.
• Nicht immunisierte Trainer/innen, Betreuer/innen können mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder mit einem Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, am Spiel teilnehmen. Allerdings sind sie ununterbrochen zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet.
• Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr gelten als immunisiert.
Beim Betreten der Sporthalle wird am Eingang kontrolliert. Neben den vorzuzeigenden Nachweisen ist auch der Personalausweis bereitzuhalten. Die Übereinstimmung der Person mit dem vorgelegten Nachweis wird überprüft. Es wird auch darum gebeten, dass Jugendliche vom 16. bis 18.Lebensjahr auf Nachfrage ein Ausweispapier vorlegen können. Der ordnungsgemäße Nachweis wird mit einem Stempel bestätigt.
Handdesinfektionspender stehen im Eingangsbereich und am Zeitnehmertisch bereit. Die Mannschaftsverantwortlichen entscheiden darüber, ob zur zweiten Halbzeit ein Seitenwechsel vollzogen wird oder nicht.